Bauoberleitung
Das Aufgabengebiet des Tätigkeitsbereiches Bauoberleitung umfaßt die Leistungen der HOAI, § 55, Lph. 8.
Neben der Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordination der
fachlich Beteiligten an der Objektüberwachung gehört das Prüfen auf
Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter. Besonderen Augenmerk
legt die Bauoberleitung auf das Aufstellen und Überwachen des
Terminplanes einschl. Abnahme der Lieferungen und Leistungen. Dabei
wird sie von der örtlichen Bauüberwachung unterstützt.
Die Bauoberleitung stellt zur Übergabe des Objektes die dafür
erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu zählen Abnahmeniederschriften,
Prüfungsprotokolle, Wartungsvorschriften und eine Liste der
Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
Ferner erfolgt eine Kostenkontrolle durch Überprüfen der
Leistungsabrechnung im Vergleich zu der fortgeschriebenen
Kostenberechnung, einschl. Kostenfertigstellung.
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