Bauoberleitung

Das Aufgabengebiet des Tätigkeitsbereiches Bauoberleitung umfaßt die Leistungen der HOAI, § 55, Lph. 8.

Neben der Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordination der fachlich Beteiligten an der Objektüberwachung gehört das Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter. Besonderen Augenmerk legt die Bauoberleitung auf das Aufstellen und Überwachen des Terminplanes einschl. Abnahme der Lieferungen und Leistungen. Dabei wird sie von der örtlichen Bauüberwachung unterstützt.

Die Bauoberleitung stellt zur Übergabe des Objektes die dafür erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu zählen Abnahmeniederschriften, Prüfungsprotokolle, Wartungsvorschriften und eine Liste der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.

Ferner erfolgt eine Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung im Vergleich zu der fortgeschriebenen Kostenberechnung, einschl. Kostenfertigstellung.
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Bauingenieurleistungen