Bauüberwachung

Unsere Abteilung Bauüberwachung übernimmt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die örtliche Bauüberwachung nach HOAI § 57.
  • die Ausführung des Objektes wird auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften überwacht.
  • von der Übergabe der Hauptachsen bis zur Abnahme und mängelfreien Übergabe an den Bauherren.

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