Bauüberwachung
Unsere Abteilung Bauüberwachung übernimmt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die örtliche Bauüberwachung nach HOAI § 57.
- die Ausführung des Objektes wird auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
überwacht.
- von der Übergabe der Hauptachsen bis zur Abnahme und mängelfreien Übergabe an den Bauherren.
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