Schadstoffkataster
Schadstoffkataster für Gebäudebestände und Gebäuderückbauten
Die Erstellung eines Schad- / Gefahrstoffkatasters ist aus verschiedenen Gründen notwendig bzw. ab einer bestimmten Gebäudegröße zwingend erforderlich (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern). Ein Schad- / Gefahrstoffkataster, welches auch Hinweise zu notwendigen Maßnahmen z.B. gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) und der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 128 enthält, ist eine gute Basis, um bei der rechtssicheren Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen alles Notwendige berücksichtigen zu können. Ein der baulichen Anlage angepasstes Schad- / Gefahrstoffkataster minimiert die Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen durch den Unternehmer. Der Bauherr kann hierdurch Zeit und Kosten bei der Umsetzung der Bau-bzw. Rückbaumaßnahme sparen und schafft gleichzeitig eine Grundlage für eine sichere und umweltgerechte Ausführung.
Die Erstellung eines Schad- / Gefahrstoffkatasters ist für den Bauherrn bzw. Verfügungsberechtigten notwendig, um u. a. der Auskunftsverpflichtung über gesundheitsgefährdende Verunreinigungen beim Abbruch der jeweiligen Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Rechnung tragen zu können. Solch ein Schad- / Gefahrstoffkataster ist darüber hinaus auch in den Fällen für eine fachgerechte Planung sinnvoll, die keinem Genehmigungsverfahren unterliegen, bzw. wenn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine solche Vorlage nicht gefordert wird. In das Kataster können auch die je nach Alter der baulichen Anlage gemäß Asbestrichtlinie bereits erstellten Dringlichkeitsbewertungen mit eingebunden werden.
Die Technologie GmbH ist seit Jahren befähigt und mit der erforderlichen Kompetenz ausgestattet, um anwendungsbezogene Schadstoffkataster, von der Beprobung bis zum Rückbaukonzept, durchführen zu können. Wir verfügen über ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem und unsere Mitarbeiter verfügen über den Befähigungsnachweis nach TRGS 519.
Folgende Produkte und Baumaterialien (gesundheits- und umweltrelevant) werden u. a. im Rahmen einer Begehung des Objektes durch Mitarbeiter der Technologie GmbH je nach Bauart, Gebäudealter und / oder Nutzung erfasst:
- Asbest
- Künstliche Mineralfasern (KMF)
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Pentachlorphenol (PCP), Lindan u. a. Holzschutzmittel (HSM)
- Mineralische Kohlenwasserstoffe (MKW)
- Formaldehyd
- Schimmelpilze
Im Rahmen der Ermittlung können jedoch auch weitere Schad- und Gefahrstoffe relevant sein. Der Umfang der Untersuchung wird hierauf abgestimmt.
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